Aus sicherheitstechnischen Gründen hat der Verbraucher beim Umgang mit Druckgasen und Druckgasbehältern eine Reihe von Vorschriften und Regeln zu beachten, zum Beispiel
- Betriebssicherheitsverordnung
- EG Richtlinie für Transportable Druckgeräte, 99/36/EG (TPED)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bzw. Technische Regeln Druckgase (TRG)
- Gefahrstoffverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter
- Gefahrgutverordnung Straße (GGVS/ADR)
- Laborrichtlinien
Durch unseren Kunden-Service erhalten Sie diverse Merkblätter mit Hinweisen zu
- Transport
- Lagerung
- Entleerung
- Prüfung
von Behältern sowie zum Umgang mit Druckgasen.
Gemäß Gefahrstoffverordnung muss Air Liquide Sie als Anwender über die Gefahren informieren, die von den gelieferten Stoffen und Zubereitungen ausgehen, sofern diese als Gefahrstoffe gelten. Stoffe und Zubereitungen sind reine Gase und Gasgemische!
Unser Service für Sie
- Kennzeichnung des Druckgasebehälters durch Farbe und Produktlabel
- Übergabe oder Download des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes
- Übergabe der Sicherheitsinformationen des Industriegaseverbands e.V. (IGV)
- Durchführung von Sicherheitstrainings für Ihr Personal
Alle aktuellen Sicherheitshinweise des Industriegaseverbands e.V. (IGV) finden Sie zum Download auf der Website des Industriegaseverbands.